Pflegesätze

Die Pflegekassen beteiligen sich an pflegebedingten Aufwendungen, an den Kosten der sozialen Betreuung, sowie an den Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach der Pflegestufe.

Unterkunft und Verpflegung, sowie Investitionskosten (Kaltmiete) werden allerdings nicht von der Pflegeversicherung übernommen, sondern sind von den Bewohnern selbst zu tragen.

Sollte die eigene Rente nicht zur Begleichung der Heimkosten ausreichen, kann beim zuständigen Sozialhilfeträger Unterstützung beantragt werden.

 

 

Pflegesätze im Alten- und Pflegeheim TodtnauVollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege

gültig ab 01.01.2011

 
Entgeld für allgemeine Pflegevergütung
Entgeld für Unterkunft
Entgeld für Verpflegung
Investitions- kostenanteil
Heimentgeld gesamt
Leistungsbetrag der Pflegekasse
verbleibender
Eigenanteil des Bewohners
 
Pflegestufe 0 (G)
36,70
11,95
9,80
11,35
69,80
0 €
2.094,00
Pflegestufe I
52,20
11,95
9,80
11,35
85,30
1.023,00 €
1.536,00
Pflegestufe II
67,50
11,95
9,80
11,35
100,60
1.279,00 €
1.739,00
Pflegestufe III
86,35
11,95
9,80
11,35
119,45
1.510,00 €
2.073,50

In der Pflegevergütung ist der Umlagebetrag enthalten, der von uns für die Förderung der Ausbildung von Altenpflegefachkräften an den Kommunalverband für Jugend und Soziales abzuführen ist. Dieser Betrag wird jährlich neu festgelegt.